Wir bitten um Verständnis, dass wir als DELTA-Fluid GmbH ausschließlich eine allgemeingültige Information zu unserem Unternehmen zur Verfügung stellen. Diese Auskunft genügt allen Systemanforderungen beliebiger Managementsysteme. Die vielen Anfragen von Kunden und Partnern haben uns dazu inspiriert, einen Standard zu entwickeln und öffentlich für alle Interessierten zur Verfügung zu stellen. Sie finden diese Selbstauskunft auch auf unserem Internetauftritt.
Firma
Unternehmensname DELTA – Fluid Industrietechnik GmbH
Eigentumsverhältnisse Eigentümergeführt
Anschrift und Sitz Peterskamp 68
D 38108 Braunschweig
Telefon +49 531 37009 0
Telefax +49 531 37009 99
Internet www.delta-fluid.de
Jahresabschluss www.bundesanzeiger.de
Kontakt
Liefer- und Leistungsprogramm
Hydraulik
Filtration
Pneumatik
Elektromechanik
Prozess- / Regelventile
Instrumentierung
Armaturen / Schläuche
Sensorik
Handel, Vertrieb, Engineering, Konstruktion, Bau, Montagen, Inbetriebnahme für
fluidtechnische und elektromotorische Komponenten, Antriebstechnik & Applikationen
Unternehmenstyp
Die DELTA – Fluid Industrietechnik GmbH ist am Markt seit 1995 aktiv als Handels-, Dienstleistungs- und Systemhaus. Unsere konkreten Leistungen bestehen im Handel von Standardkomponenten in den oben benannten Bereichen einerseits sowie in der Entwicklung, Konstruktion, Engineering; Herstellung, Montagen und Inbetriebnahme anspruchsvoller kundenspezifischer Lösungen in obigen Bereichen andererseits.
Liefermöglichkeiten
KANBAN
Konsignationslager
just in time
Abruf
EDI (Electronic Data Interchange)
Warenlogistik
Qualitätssicherung alle Produkte - sowohl Handelsprodukte als auch Eigenentwicklungen -
sind systematischen qualitätssichernden Maßnahmen unterworfen, bis
hin zu Konformitätsbewertungsverfahren nach EU - Maschinenrichtlinie
Qualitätsmanagement Zertifizierung des Unternehmens nach DIN EN ISO 9001 seit 2001
CE - Zeichen auf Wunsch werden Konformitätsbewertungsverfahren für unsere
Produkte durchgeführt, einschließlich der CE – Kennzeichnung für
definierte DELTA-Fluid Produkte
Rechtskonformität
(Arbeit - Gesundheit - Umwelt - Arbeitsrecht)
Alle gesetzlichen und behördlichen Anforderungen sind identifiziert, mit entsprechenden Maßnahme zur Umsetzung der Anforderungen belegt und die Maßnahmen sind umgesetzt. Auch im Rahmen interner Audits wird die Wirksamkeit der Maßnahmen regelmäßig geprüft.
Folgende Themen aus dem Bereich Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz seien genannt:
Vertrag mit dem externen Arbeitsmediziner (über Mitgleidschaft BGHW)
Vertrag mit der externen FaSi
Gefährdungsbeurteilungen nach Arbeitsschutzgesetz
Betriebsanweisungen
Unterweisungsnachweise
Flucht- und Rettungspläne
Rauchmeldeanlage
Risikobeurteilungen eigener Produkte
Entsorgung ausschließlich über EfB
Für den Bereich der Umsetzung des Arbeitsrechts sei folgendes beispielhaft genannt:
Arbeitszeitgestaltung ArbZG
Beschäftigung Jugendlicher JArbSchG
Beschäftigung werdender oder stillender Mütter MuSchG
Alle Beschäftigten des Unternehmens erhalten mehr als den Mindestlohn. MiLoG
Erklärung zum Mindestlohn
Die Entgelte unserer Mitarbeiter liegen oberhalb des Mindestlohns. Als Subunternehmer schalten wir nur zuverlässige Geschäftspartner und seriöse Zeitarbeitsunternehmen ein. Gleichwohl bitten uns unsere Geschäftspartner immer wieder, Erklärungen zur Einhaltung des Mindestlohnes abzugeben.
Dieser Bitte kommen wir gern wie folgt nach:
1. Wir zahlen unseren Arbeitnehmern (mindestens) den jeweiligen gesetzlichen Mindestlohn. Die Vergütung liegt in der Regel weit darüber.
2. Sofern wir Subunternehmer einschalten, suchen wir diese sehr sorgfältig aus. Es besteht somit die Gewähr dafür, dass auch diese Subunternehmer die gesetzlichen Verpflichtungen einhalten und damit insbesondere auch den gesetzlichen Mindestlohn zahlen. Entsprechendes gilt auch für den sehr seltenen Fall, dass wir Leiharbeitnehmer einsetzen.
3. Sollte ein Unternehmen, das uns beauftragt hat, von unseren Arbeitnehmern, den von uns eingesetzten Leiharbeitnehmern, den Arbeitnehmern eines von uns eingesetzten Subunternehmers und/oder den von unseren Subunternehmern eingesetzten Leiharbeitnehmern auf Zahlung des Mindestlohns in Anspruch genommen werden (Bürgenhaftung gemäß § 14 AEntG iVm § 13 MiLoG), stellen wir dieses Unternehmen von diesen Ansprüchen frei.